- Eingruppierung von Chefarztsekretärin
Der Klage der Chefärztin wurde stattgegeben und eine Revision abgelehnt. Die Vielseitigkeit und die selbständige Leistungen wurden bei der Ermittlung, Erfassung und Weiterverarbeitung der bautechnischen Daten (auf Uniebene) bejaht. - LAG-BaWü, 07.04.1995 - 19 Sa 14/95, Dekanatsekretärin
Streitpunkt war die Bewertung der Dekanats- und Prüfungsamtsangelegenheiten - jede für sich als Arbeitsvorgang anerkannt - an einer BaWü-Universität. Die Universität erkannte zwar das Vorhandensein von gründlichen und vielseitigen Fachkenntnisse an aber bestritt die "selbstständige Leistung".- LAG-BaWü, 03.07.1998 - 16 Sa 44/98, Prüfungssekretärin
- LArbG 2 Sa 24 /01, Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Saarbrücken vom 23.11.2000 - Aktenzeichen 6a Ca 107/00
- LAG Hamm, 06.03.2007 - 12 Sa 1317/06, Lehrstuhlsekretärin
- ArbG Saarland, 19.09.2001, 2 Sa 24 /01, Sekretärin an zwei Lehrstühlen